§ 29 des Reglements der MSE:
“Der Elternbeitrag kann auf ein schriftlich begründetes Gesuch der Eltern an den Gemeinderat reduziert oder ganz erlassen werden. Das Gesuch ist mit der Anmeldung einzureichen. Auf verspätete Gesuche muss nicht eingetreten werden”.
Massgebend für die Reduktion bzw. den Erlass des Elternbeitrages sind die vom Gemeinderat festgelegten Richtlinien, welche das steuerbare Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigen.
Reduktion Elternbeiträge | ||
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Steuerbares Einkommen: | bis CHF 30'000 | Reduktion 1/2 |
CHF 30'001 bis CHF 50'000 | Reduktion 1/3 | |
ab CHF 50'001 | keine Reduktion | |
Reinvermögen: | ab CHF 30'000 | keine Reduktion |